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Steuertipp: Verzicht auf das Nießbrauchrecht ist keine "Einnahme"
Rechtstipp: Nachbarrecht - Wer große alte Bäume unerlaubt stutzt, muss dafür bezahlen
Schneidet ein Mann zwei alte Bäume auf dem Grundstück einer Nachbarin derart heftig zurück, dass nicht sicher ist, ob sie sich wieder erholen werden, so kann das eine Schadenersatzzahlung nach sich ziehen. Das gelte auch dann, wenn der Mann berechtigt war, die auf sein angrenzendes Grundstück herüberhängenden Äste zurückzuschneiden. Betritt er aber das Grundstück der Frau und kürzt er beide Bäume vollständig ein, so muss er bezahlen. Zwar werde bei der Zerstörung eines Baumes grundsätzlich kein Schadenersatz in Form von Naturalrestitution geleistet, weil sie sehr teuer und deshalb unverhältnismäßig sei. Meist muss der Schädiger »nur« einen neuen jungen Baum pflanzen. Allerdings kann ausnahmsweise auch die komplette »Wiederbeschaffung« der zerstörten Bäume verlangt werden. Und zwar dann, wenn »Art, Standort und Funktion des Baumes für einen wirtschaftlich vernünftig denkenden Menschen den Ersatz durch einen gleichartigen Baum wenigstens nahelegen würden«. Das Landgericht wird nochmal entscheiden müssen. Es hatte lediglich 4.000 Euro zugesprochen - die Frau hatte 35.000 Euro verlangt. Schließlich ging es um einen aufwändig naturnah gestalteten Bereich, der Lebensraum für Vögel und sonstige Tiere gab und Kohlenstoffdioxid in Sauerstoff umwandelte. (OLG Frankfurt am Main, 9 U 35/23)