Steuertipp: Für einen "zweifachen Investitionsabzugsbetrag" ist klar abzugrenzen
Steuertipp: Ein Grundstück mit einem Parkhaus ist bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt
Rechtstipp: Nach leicht fahrlässig verursachtem Brand darf die Miete gemindert werden
Lässt ein Mieter - nachdem er in angetrunkenem Zustand Pommes in einem Topf frittiert hat - das heiße Fett auf der Herdplatte stehen, in der falschen Annahme, die Platte sei ausgeschaltet, und entsteht ein Wohnungsbrand, so kann er später die Mieter mindern, wenn die Wohnung durch den Brand unbewohnbar wird. Zwar sei es grundsätzlich so, dass ein Mieter die Mieter nicht mindern darf, wenn der Mangel auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Ist der Schaden jedoch durch eine Versicherung abgedeckt, und hat der Mieter nicht mit Absicht, sondern fahrlässig gehandelt, so muss eine Mietminderung akzeptiert werden. (Hier stellte sich heraus, dass der Mann bei der Zubereitung der Pommes die ganze Zeit aufgepasst hatte und danach dem Irrtum unterlag, dass der Herd ausgeschaltet war.) (LG Würzburg, 44 S 119/23