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Rechtstipp: Migräne sollte bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verschwiegen werden
Hat eine 17-Jährige sowie deren Mutter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und dabei bei allen "Fragen zum Gesundheitszustand" Beschwerden verneint, so muss die Versicherung nicht leisten, wenn sich herausstellt, dass sie nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Vertrages wegen Migräne - nach der ausdrücklich gefragt worden ist - zweimal beim Arzt war. Hat sie darüber hinaus verschwiegen, dass sie in der Vergangenheit wegen psychischer sowie wegen orthopädischer Beschwerden in Behandlung gewesen ist, so ist Arglist zu unterstellen. Wird sie wegen eines Verkehrsunfalls berufsunfähig, so hat sie keinen Anspruch auf die Zahlung einer Rente (die hier 12.000 € jährlich ausgemacht hätte). (OLG Nürnberg, 11 O 4279/20)