Steuertipp: Ein Grundstück mit einem Parkhaus ist bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt
Steuertipp: Die Behörde muss den Zugang des Bescheids beweisen
Rechtstipp: Mietrecht - Zur Bewältigung finanzieller Belastung darf untervermietet werden
Zieht einer von mehreren Mietern aus einer Wohngemeinschaft aus, so haben die in der Wohnung bleibenden Mieter das Recht, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. Dadurch können sie die Kosten für den ausgezogenen Mitmieter decken. Es bestehe ein »berechtigtes Interesse« daran, die die finanzielle Belastung zu bewältigen. Das gelte jedenfalls dann, wenn es durch de Untervermietung nicht zu einer Überbelegung der Wohnung oder zu einem Missbrauch des Wohnmarktes kommt. (Hier ging es um eine 3-Zimmer-Wohnung in Berlin, aus der ein Mieter - von insgesamt dreien - auszog, und für den als Ersatz ein Untermieter gesucht werden sollte.) (LG Berlin, 67 S 184/23)