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Steuertipp: Grundsteuer - Nur ein "besonderes Interesse" könnte einen Bescheid aussetzen lassen
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Steuertipp: Hundesteuer - Für Therapiehunde muss gezahlt werden
Rechtstipp: Mietrecht - Wird Holz verbrannt, darf nicht Öl abgerechnet werden
Wird die Heizung und die Warmwasseraufbereitung in einem Gebäude, in dem sich Mietwohnungen befinden, mit Holz betrieben, so darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die Kosten für das Holz nicht in fiktive Ölverbrauchskosten umrechnen und mit den Mietern abrechnen. Eine von ihm geforderte Nachzahlung müssen Mieter nicht leisten. Eine Abrechnung der Betriebskosten muss auf korrekten Zahlenwerten beruhen. (AmG Besigheim, 7 C 481/22)