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Rechtstipp: Mietrecht - Wird Holz verbrannt, darf nicht Öl abgerechnet werden

25.10.2023

Wird die Heizung und die Warmwasseraufbereitung in einem Gebäude, in dem sich Mietwohnungen befinden, mit Holz betrieben, so darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die Kosten für das Holz nicht in fiktive Ölverbrauchskosten umrechnen und mit den Mietern abrechnen. Eine von ihm geforderte Nachzahlung müssen Mieter nicht leisten. Eine Abrechnung der Betriebskosten muss auf korrekten Zahlenwerten beruhen. (AmG Besigheim, 7 C 481/22)

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