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Rechtstipp: Mietrecht - Wird etwas zeitgemäß hergerichtet, so ist das keine Modernisierung

27.05.2024

Lässt ein Vermieter elektrische (Steig-)Leitungen erneuern, so kann er dafür nicht eine Mieterhöhung wegen Modernisierung verlangen. Wird es dadurch den Mietern überhaupt erst ermöglicht, handelsübliche Elektrogeräte gefahrlos und ohne Störungen anschließen zu können, so hat sich der Gebrauchswert der Mietsache dadurch nicht erhöht. Der Vermieter hat damit lediglich einen Zustand hergestellt, den die Mieter als "zeitgemäß" erwarten dürfen. (LG Bremen, 2 S 258/20)

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