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Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - Hochbegabung ist keine Krankheit
Rechtstipp: Mietrecht - Wer Morddrohungen ausspricht, muss das Haus sofort verlassen
Hat sich ein Mieter wegen eines nachts lärmenden Mietmieters (insbesondere ging es um laute Musik) beim Vermieter beschwert, und wird er deswegen von dem Verursacher des Lärms mit dem Leben bedroht, so darf der Vermieter dem Ruhestörer den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Die Androhung von Gewalt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Hat sich der Mieterwegen der Ruhestörung zu Recht beschwert, so gebe es keinerlei Anlass zur Androhung von Gewalt. Hier wurde die Morddrohung (»Ich bring» dich um«) per Handy aufgenommen. Das Video sei als Beweis verwertbar, da dadurch die »berechtigten Interessen« des bedrohten Mieters wahrgenommen werden konnten. (AG Berlin-Köpenick, 3 C 33/21)