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Rechtstipp: Mietrecht - Verschweigt der Lebenspartner der Mieterin deren Tod, so muss er ausziehen
Hat ein Vermieter einen Mietvertrag mit einer Frau geschlossen, und wohnt der Lebensgefährte der Mieterin mit in der Wohnung, so muss der die vier Wände räumen, wenn er den Tod seine Partnerin nicht dem Vermieter meldet. Informiert er darüber erst nach mehr als einem Jahr nach dem Versterben der Frau (und das auch erst auf Nachfrage des Vermieters beim Mieterverein), so gibt es erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes. Er muss die Wohnung (wenn auch mit einer mehrmonatigen Frist) räumen. Der Mann hat sich "vertragswidrig" verhalten. (AmG München, 417 C 9024/22)