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Steuertipp: Nur das Stück, auf dem das Familienheim steht, wird begünstigt
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Steuertipp: Vermittelt ein beratender Rechtsanwalt Spieler, so kann das knifflig werden
Rechtstipp: Mietrecht - Unklare Rückstände führen zur Unwirksamkeit der Kündigung
Kündigt ein Vermieter einer Mieterin wegen (angeblicher) Mietrückstände, und hat der Vermieter die Rückstände nicht detailliert monatsbezogen und in Bezug auf verschiedene Posten wie Nettomiete und Vorauszahlungen klar dargelegt, so ist die Kündigung unwirksam. War es der Mieterin nicht möglich, den behaupteten Zahlungsrückstand auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen, obwohl sie genau wusste, welche Miete sie schuldete und welche Zahlungen sie geleistet hatte, so sind die Angaben in dem Kündigungsschreiben unzureichend. (LG Heidelberg, 5 S 3/23)