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Rechtstipp: Mietrecht - Rassistische Beschimpfungen können Rauswurf rechtfertigen

26.11.2025

Kommt es zwischendem Vermieter eines Wohnhauses und der Mieterin zu einem Streit, wobei dieMieterin den Eigentümer der Immobilie mit den Aussagen "IhrKanacken!", "Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wiebei den Juden!" und "Scheiß Ausländer!" beleidigt, so ist dasein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vermieter kann die Räumung auchdann durchsetzen, wenn die Mieterin behauptet, an dem besagten Tag bei ihrerTochter gewesen zu sein, jedoch zwei neutrale Zeugen unabhängig voneinander dieAussagen bestätigen. (Hier hatte außerdem die von der Mieterin benannte Zeuginandere Angaben gemacht als die Mieterin selbst.) (AmG Hannover, 465 C 781/25)

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