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Rechtstipp: Mietrecht - Ohne Genehmigung wird eine Weitervermietung teuer
Mietet ein Mann eine Dreizimmerwohnung (hier in Frankfurt am Main), die „baurechtlich als Wohnraum genehmigt ist“, und bietet er sie zur Weitervermietung auf einem Internetportal an, so begeht er damit auch dann eine unzulässige Fremdenbeherbergung, wenn er eine Mindestnutzungsdauer vorgibt, jedoch keine Genehmigung zur Weitervermietung hatte. In dem konkreten Fall bot der Mann die Wohnung samt Ausstattung über einen Zeitraum von knapp 16 Monaten in dem Internetportal an, wobei es in diesem Zeitraum zwölf Belegungen gab. Der Mann wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen „vorsätzlicher Änderung der Nutzung einer Wohnung ohne Genehmigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung“ zu einer Geldbuße in Höhe von 44.000 Euro verurteilt. (AmG Frankfurt am Main, 940 OWi 862 Js 45753/22)