Steuertipp: Ausgaben für Incentive-Reisen können Betriebsausgaben sein
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Rechtstipp: Mietrecht - Nicht immer muss ein Facharzt herangezogen werden
Hat ein Mieter von seinem Vermieter nach fast 15 Jahren Mietzeit einen Kündigung wegen Eigebedarfs erhalten, so kann er gegen die Kündigung angehen, wenn ein Umzug ihn psychisch zu stark belasten würde. Dazu muss er kein fachärztliches Attest vorlegen. Es reicht aus, wenn ein »medizinisch qualifizierte Behandler« den Härtefall für den Mieter konkret und fachlich fundiert erläutert. Belegt die Stellungnahme eines Psychoanalytikers (bei dem der Mieter in Behandlung ist), dass er labil ist und vielleicht sogar suizidgefährdet sein kann, so reiche das aus, um die - wenn auch an sich berechtigte Eigenbedarfskündigung - abzuwehren. (BGH, VIII ZR 270/22) - vom 16.04.2025