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Rechtstipp: Mietrecht - Mieter haben das "Recht", in ihrer Wohnung zu sterben
Stirbt ein Mieter in seiner Wohnung und wird der Leichnam erst nach längerer Zeit entdeckt, so hat der Vermieter nicht das Recht, den Erben wegen der "umfangreichen Renovierungsarbeiten" (die hier knapp 3.000 € ausmachten) die Auszahlung der Mietkaution (hier: 2.000 €) zu verweigern. Das Sterben in einer Wohnung und die "damit einhergehenden Beeinträchtigungen" zählen zum "vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache". (AmG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, 15 C 59/20)