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Rechtstipp: Reiserecht - Bei einer Pauschalreise sind nun mal Abstriche zu machen
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Steuertipp: Bei einer Tierzucht sind Verluste am Anfang normal
Rechtstipp: Mietrecht - Keller müssen nicht automatisch renoviert werden
Ist ein Mieter dazu verpflichtet, nach seinem Auszug die Wohnung zu Renovieren (Schönheitsreparaturen), so bedeutet das nicht automatisch, dass diese Pflicht ebenso für die Kellerräume gilt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Keller mitvermietet ist. Es werden nur Arbeiten innerhalb der Wohnung geschuldet. Etwas anderes könnte gelten, wenn »mietvertraglich eine klare Verpflichtung zur Schönheitsreparatur der Kellerräume aufgenommen wurde«. (AmG Homburg, 7 C 206/20 (17)