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Rechtstipp: Mietrecht - Keller müssen nicht automatisch renoviert werden

23.09.2024

Ist ein Mieter dazu verpflichtet, nach seinem Auszug die Wohnung zu Renovieren (Schönheitsreparaturen), so bedeutet das nicht automatisch, dass diese Pflicht ebenso für die Kellerräume gilt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Keller mitvermietet ist. Es werden nur Arbeiten innerhalb der Wohnung geschuldet. Etwas anderes könnte gelten, wenn »mietvertraglich eine klare Verpflichtung zur Schönheitsreparatur der Kellerräume aufgenommen wurde«. (AmG Homburg, 7 C 206/20 (17)

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