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Rechtstipp: Mietrecht - Ist Ratenzahlung vereinbart, ist eine Kündigung wegen Rückständen treuwidrig

29.12.2025

Schließt ein Mieteram Telefon mündlich mit dem Hausverwalter eine Abmachung, die es ihm erlaubt,den angesammelten Rückstand bei den Betriebskostenvorauszahlung in Ratenabzustottern, so darf der Vermieter ihm später nicht mit Blick auf dieseRückstände, die in Summe eine Monatsmiete erreichten, fristlos kündigen. Aucheine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung ist nicht wirksam. Zwar lag einZahlungsverzug vor. Aber die telefonische Ratenzahlungsvereinbarung, die hierdurch Zeugenaussagen nachgewiesen werden konnte, rettete das Mietverhältnis.(Hier bestätigte der Untermieter glaubhaft zentrale Punkte des Gesprächs, wiedie explizite Zusage von 100 Euro-Raten - und die darauffolgende emotionaleErleichterung des Mieters.) (AmG Hamburg, 9 C 6/24) – vom 22.01.2025

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