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Rechtstipp: Mietrecht - In einem Altbau darf es im Wintergarten schon mal etwas ziehen
Zwar haben Mieter grundsätzlich Anspruch darauf, dass es in der Wohnung nicht „zieht“. Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser in einen einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung stellen aber keinen Mangel dar, der eine Minderung der Miete rechtfertigen könnte. Es sei allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster nicht den Wohnkomfort aufweisen, wie es Altbau-Doppelkastenfenster oder moderne Isolierglasfenster tun. Bei einfachverglasten Altbaufenstern trete stets, insbesondere im Winter, Kälte in den Wohnraum ein und es komme zu "Zugerscheinungen". Ebenso sei bekannt, dass sie nie komplett dicht seien. Außerdem sei ein Wintergarten nicht uneingeschränkt ganzjährig zum Wohnen nutzbar. Er werde vor allem im Sommer und zur Haltung von Pflanzen genutzt. (AmG Berlin-Charlottenburg, 226 C 211/18)