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Rechtstipp: Mietrecht - Handelt der Sohn mit Marihuana, fliegt die ganze Familie aus der Wohnung

31.10.2023

Wird aus einer Mietwohnung heraus mit Marihuana gehandelt und werden die Drogen dort auch in erheblichem Maße gelagert (hier fast 800 Gramm), so stellt das eine "massive vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts" dar. Der Vermieter darf den Mietern fristlos kündigen - und zwar auch dann, wenn der volljährige Sohn der Familie den Drogenhandel betrieben hat. (LG München I, 14 T 7020/22)

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