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Rechtstipp: Mietrecht - Gibt für viele Mieter nur einen Zähler, so zahlt der Vermieter
Hat ein Vermieter die Zimmer einer Wohnung einzeln vermietet (hier gab es mehrere Zimmer sowie Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad), verfügt die Wohnung jedoch nur über einen Zähler für Strom und Gas, so ist der Vermieter für die Bezahlung der Rechnung des Versorgungsträgers zuständig, wenn kein Kundenvertrag existierte. Haben die Mieter ohne ausdrücklichen Vertrag beleuchtet, gekocht und geheizt, so muss das der Vermieter bezahlen. Der kann sich nicht mit dem Argument dagegen wehren, er sei nicht der Kunde. Denn der Versorger konnte sein »konkludentes Versorgungsangebot« gar nicht an die einzelnen Mieter oder an eine Gesamtheit von Mietern richten, da sich der Verbrauch mangels separater Zähler nicht den einzelnen Mietern zuordnen lasse. Der Vermieter müsse dann, ob und wie er sich die Beträge von seinen Mietern erstatten lassen kann. (BGH, VIII ZR 300/23) - vom 15.04.2025