Steuertipp: Die Erstattung eines "zwingenden Aufwands" ist kein Arbeitslohn
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Rechtstipp: Mietrecht - Für den Cousin darf Eigenbedarf nicht angemeldet werden
Will ein Miteigentümer von Eigentumswohnungen in eine der vermieteten Wohnung einziehen, so darf den aktuellen Mietern nicht wegen Eigenbedarfs der Mietvertrag gekündigt werden, wenn er ein Cousin der anderen Miteigentümer ist. Das Verwandtschaftsverhältnis ist nicht nah genug. In dem konkreten Fall bildeten die Cousins ein GbR und kauften ein Haus mit vermieteten Wohnungen. Eine der Wohnungen wollte ein Cousin selbst beziehen und er meldete Eigenbedarf an - vergeblich. Der Mietvertrag dürfe nur gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran bestehe. Das könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Wohnung für Familienmitglieder gebraucht werde. Dazu zählt der Verwandtschaftsgrad Cousin nicht. Das Recht gelte nur für Eheleute, Lebenspartner, Verlobte und Verwandte bis zum dritten Grad beziehungsweise Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Cousins sind Verwandte vierten Grades. (BGH, VIII ZR 276/23)