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Rechtstipp: Mietrecht - Führt exzessives Rauchen zu echten Schäden, so zahlt der Mieter

03.06.2025

Raucht ein Mieter in der Wohnung derart exzessiv, dass gewöhnliche Malerarbeiten im Rahmen der Schönheitsreparaturen nicht ausreichen, um die vergilbten Wände und Decken zu renovieren, so muss der Mieter die Reparaturen (hier musste der Putz teilweise erneuert werden) bezahlen. Das gilt auch dann, wenn die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig ist, weil sie den Mieter wegen einer starren Formulierung (hier: »alle 5 Jahre«) unangemessen benachteiligt. Wegen der Schäden am Putz könne nicht mehr von normalen Abnutzungserscheinungen gesprochen werden. Der Mieter muss die Renovierungen bezahlen. (LG Neuruppin, 4 S 30/24) - vom 30.10.2024

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