Steuertipp: Besetzungsrüge - Eine bloße Verdächtigung ist nicht genug
Steuertipp: Betriebsausgabe - Eine Gewinnabschöpfung darf abgezogen werden
Rechtstipp: Mietrecht - Es kann zumutbar sein, bei Schimmelbildung Möbel "etwas abgerückt" aufzustellen
Gibt es wegen der Schimmelbildung in einer Mietwohnung Streit zwischen dem Vermieter und dem Mieter darüber, wer dafür verantwortlich ist und den Schimmelbefall fachgerecht und nachhaltig zu beseitigen hat, so muss nach der so genannten Sphärentheorie zunächst der Mieter beweisen, dass es überhaupt einen Schimmelpilzbefall im Mietobjekt gibt (was meist gelingt). Dann liegt es am Vermieter, zu beweisen, dass die Schadenursache nicht in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich (sprich Baumängel) liegt. Gelingt das, so muss der Mieter beweisen, dass er die Wohnung nicht »fehlerhaft nutzt« (speziell ist damit "korrektes" Lüften und Heizen gemeint). Dabei sei von besonderer Bedeutung, wie alt und von welcher Art das Gebäude ist. (Hier wurde es als zumutbar angesehen, wenn der Mieter regelmäßige Fensterlüftungen in Form von Stoßlüftungen und eine ausreichende Beheizung durchführt sowie größere Möbelstücke von den Außenwänden immer etwas abgerückt und nicht direkt an der Wand aufstellt.) (LG Hanau, 2 S 2/21)