Steuertipp: Ist nur ein Teil verfassungswidrig, darf das andere angewendet werden
Steuertipp: Bei einem Minus von 250 Euro muss nicht elektronisch erklärt werden
Rechtstipp: Mietrecht - Eine Solaranlage darf auch ohne Zustimmung des Vermieters installiert werden
Auch wenn ein Vermieter dagegen ist, dass sich der Mieter eine Solaranlage auf den Balkon installiert, muss der die Anlage nicht wieder entfernen, wenn er sie ohne Zustimmung des Eigentümers aufgebaut hat. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Anlage an sich baurechtlich zulässig ist, keine optische Störung vorliegt, sie wieder leicht zurückzubauen - und von einem Fachmann installiert worden ist. Denn Mieter können grundsätzlich die Genehmigung zum Betrieb der Anlage verlangen, weil sie bezüglich der politisch gewollten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien mit Vorteilen verbunden ist. Ohne triftigen Grund jedenfalls darf ein Vermieter den Einbau nicht ablehnen. (AmG Stuttgart, 37 C 2283/20)