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Rechtstipp: Mietrecht - Eine Eigenbedarfskündigung auf Vorrat ist unzulässig
Grundsätzlich haben Vermieter das Recht, einem Mieter eine »Kündigung wegen Eigenbedarfs« auszusprechen, wenn er die Wohnung für sich selbst, für einen Familienangehörigen oder für einen Angehörigen des Haushalts benötigt. Allerdings ist eine solche Eigenbedarfskündigung ungültig, wenn der Vermieter die Wohnung erst deutlich später benötigt. Liegen zwischen der Kündigung und dem tatsächlichen Bedarf acht Monate, so ist die Kündigung unwirksam. Eine »Vorratskündigung« ist unzulässig. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Kündigung und Eigenbedarfsgrund ist unverzichtbar. (LG München, 14 S 14047/22)