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Rechtstipp: Mietrecht - Ein Vermieter von vier Wohnungen ist kein "Großvermieter"

21.04.2022

Ist ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug und kündigt der Vermieter den Mietvertrag mithilfe eines eingeschalteten Rechtsanwalts, so verstößt er nicht gegen die so genannte Schadenminderungspflicht. Zwar dürfe ein Großvermieter mit einer eigenen Rechtsabteilung bei klarer Rechtslage keinen Anwalt konsultieren. Auf einen Vermieter von vier Wohnungen treffe das jedoch nicht zu - auch dann nicht, wenn er als Gesellschaft (hier einer GmbH) gewerblich tätig ist. Das hatte hier zur Folge, dass der Vermieter die Kaution (die er nach Ende des Mietverhältnisses eigentlich zurückzahlen müsste) mit den Kosten für den Rechtsanwalt verrechnen durfte. (AmG Berlin-Mitte, 15 C 422/20)

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