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Rechtstipp: Mietrecht - Ein Nebenwohnsitz darf nicht untervermietet werden
Nutzt ein Mieter die Wohnung lediglich als Nebenwohnsitz, so kann er gegen seinen Vermieter nicht durchsetzen, die Wohnung untervermieten zu dürfen. Lediglich geringfügige Gebrauchs- und Komfortvorteile begründen kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung. Hier beabsichtigte ein Vermieter, zwei Zimmer seiner Drei-Zimmer-Wohnung in der Stadt unterzuvermieten. Er selbst wohnte in einer Doppelhaushälfte am Stadtrand. Der Vermieter hat dem zu Recht nicht zugestimmt. (LG Berlin, 67 S 286/21)