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Rechtstipp: Mietrecht - Ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch ist keine Modernisierung

13.04.2022

Will ein Vermieter wegen eines nötig gewordenen Austausches der Heizungsanlage die Miete um knapp 40 Euro monatlich erhöhen, so darf er das nicht, wenn sich herausstellt, dass der Austausch nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschrieben war. Es handele sich dann um eine „Instandhaltung“, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung sei in einem solchen Fall ausgeschlossen. (LG Bonn, 6 S 78/20)

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