Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer - Am Ende einfach zusammenfassen reicht nicht aus
Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer - Am Ende einfach zusammenfassen reicht nicht aus
Rechtstipp: Mietrecht - Bei psychisch schwer Kranken ist ein Zutrittsrecht nicht einfach durchsetzbar
Grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, seine Wohnung mit Kaufinteressenten zu besichtigen, wenn er das frühzeitig beim Mieter ankündigt, Ist der Mieter jedoch psychisch schwer krank (und das bereits seit mehr als 20 Jahren), so kann es für den Vermieter ein »Zutrittsverbot« geben. Leidet der Mieter an depressiven Verstimmungszuständen, Ängsten, Zwängen und dissoziativen Störungen, und sei nicht auszuschließen, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert (und sogar Suizid drohe), so kann der Vermieter ein Zutrittsecht nicht einklagen. Allerdings sei zu prüfen, ob eine Vertretung des Mieters bei einer Wohnungsbesichtigung möglich sei, wenn er nicht in der Wohnung ist. (BGH VIII ZR 420/21) - vom 26.04.2023