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Rechtstipp: Mietrecht - Auch nicht nur zum Wohnen darf der Eigentümer seine vier Wände selbst beziehen

21.10.2024

Will der Eigentümer einer Wohnung (hier ein Rechtsanwalt) darin seine Kanzlei betreiben und dort auch wohnen, so darf er seinen Mietern deswegen kündigen. Zwar sei eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich, weil diese voraussetze, dass in den Räumen ausschließlich gewohnt wird. Entstünde dem Vermieter aber ein »beachtenswerter« oder »anerkennenswerter« Nachteil, so ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist rechtens. Wurde dem Anwalt der bisherige Mietvertrag für seine Kanzlei gekündigt, so darf er auf seine Räumlichkeiten zurückgreifen. Es müsste die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden. (BGH, VIII ZR 286/22) - vom 10.04.2024

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