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Rechtstipp: Mietrecht - Auch ein Nebenwohnsitz darf untervermietet werden
Bleibt ein Mann Mieter einer (hier: Dreizimmer-)Wohnung, obwohl er mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte gezogen ist (er nutzte die Wohnung weiterhin aus beruflichen Gründen), so darf der Vermieter es ihm nicht untersagen, Teile der Wohnung unterzuvermieten, um die eigenen Mietkosten zu senken. Es spiele keine Rolle, ob die Wohnung als Haupt- 9 l 51oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Es handele sich um ein berechtigtes Interesse des Mieters. Dem Mann wurde es erlaubt, zwei von den drei Zimmern unterzuvermieten. (BGH, VIII ZR 88/22)