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Rechtstipp: Mietrecht - Auch aus "Notwehr" nicht gegen die Decke klopfen

07.04.2025

Klopft eine Mieterin, die im Erdgeschoss wohnt, immer wieder gegen die Decke, weil sie sich von einer Industrienähmaschine in ihrer Ruhe gestört fühlte, die die Mieterin in der Wohnung über ihr (angeblich) zu laut betreibt, so muss sie 300 Euro Schmerzengeld an die Mieterin über ihr leisten, wenn sich herausstellt, dass die Nähmaschine in der Wohnung darunter gar nicht zu hören ist. (Hier litt der Mann der Mieterin seit den »Klopfattacken« an »zunehmenden Stress und dessen Folgebeschwerden«.) Sie kann nicht argumentieren, sie habe »bloß aus Notwehr gegen den Lärm« gehandelt (insgesamt wurden mehr als 500 Klopfattacken in einem Zeitraum von rund 8 Monaten gezählt). Selbst wenn aus der Wohnung der einen Frau Geräusche dringen sollten, dürfte die andere nicht derart reagieren. (AmG München, 173 C 11834/23) - vom 13.01.2025

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