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Rechtstipp: Mietkaution - Passt der Vermieter nicht auf, kann er nicht fristlos kündigen
Grundsätzlich darfein Vermieter einem Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn erdie »Sicherheitsleistung in Höhe derzweifachen Monatsmiete« nicht bezahlt hat, also die Mietkaution nichtüberwiesen wurde. Damit sind nicht alle möglichen Mietsicherheiten gemeint,sondern nur (teilbare) Barkautionen. Soll ein Mieter eine »selbstschuldnerischeBankbürgschaft« stellen, was er jedoch nicht tut, so darf ihm trotzdem nichtfristlos gekündigt werden. Es sei nicht »eindeutig«, dass jegliche Arten der Mietsicherheit,die fehlen, zur fristlosen Kündigung führen können. Gibt der Vermieter demMieter die Schlüssel, und damit die Wohnung heraus, bevor der Mieter dieBürgschaft vorlegt, so muss er sich diesen Fehler zuschreiben lassen. Er hätteein Zurückbehaltungsrecht gehabt, solange bis die Bürgschaft tatsächlicherklärt sei. Einen weiteren Schutz benötigt der Vermieter nicht. (BGH, VIII ZR256/23) – vom 14.05.2025