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Rechtstipp: Mieter haben bei einem Vermieterwechsel ein Vorkaufsrecht
Wird eine Wohnungverkauft, in der Mieter leben, so haben diese grundsätzlich ein Vorkaufsrecht.Das soll Mietern helfen, die nach einem Vermieterwechsel Angst vor einerKündigung wegen Eigenbedarfs haben und die finanziellen Möglichkeiten besitzen.Dabei sei es unerheblich, ob die Wohnung im Kaufvertrag als Teil- oder alsSondereigentum bezeichnet wird. Das Vorkaufsrecht des Mieters entstehtgleichermaßen für ausgewiesenes Teil- oder Wohnungseigentum. Nimmt der Mieterdas Vorkaufsrecht nicht innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von zweiMonaten wahr, so erlischt es. (BGH, VIII ZR 201/23) - vom 21.05.2025