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Rechtstipp: Maklerrecht - Versteckte unberechtigte Posten lassen die ganze Rechnung platzen

16.12.2024

Berechnet ein Immobilienmakler einem Kunden im Rahmen eines "Aufwandsersatzes" die Position "anteilige Bürokosten", so ist die Rechnung insgesamt nichtig. Würde nur die strittige Position gestrichen, so wäre es Maklern möglich, risikolos rechtlich nicht geschuldete Positionen abzurechnen, "in der Hoffnung, dass zumindest ein Teil der Kunden hierauf eine Zahlung leistet". In dem konkreten Fall hatte der Eigentümer eines Einfamilienhauses zunächst mit Hilfe des Maklers sein Haus verkaufen wollen und nach vier Monaten diese Absicht zurückgenommen. Daraufhin berechnete der Makler den Aufwandsersatz, was grundsätzlich erlaubt ist - nicht jedoch mit Posten, die die Kunden benachteiligen. (OLG Frankfurt am Main, 19 U 134/23) – vom 23.10.2024

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