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Rechtstipp: Leiharbeit - Die Frist beginnt beim Verkauf nicht zwingend neu zu laufen, aber...
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Zeitarbeitsunternehmen einen Leiharbeitnehmer höchstens verleihen darf. Wird der Entleihbetrieb verkauft, so kann ein Leiharbeitnehmer, der über diesen Verkauf hinaus unverändert am selben Arbeitsplatz tätig ist, nicht ohne Weiteres eine Festanstellung durchsetzen. Das gelte auch dann, wenn er argumentiert, dass der Betriebsveräußerer und der -erwerber als derselbe Entleiher anzusehen sei, so dass seine Beschäftigung die gesetzliche Überlassungshöchstdauer überschritten habe. Aber auch das Argument des Unternehmens, dass bei einem Firmenverkauf die Überlassungshöchstdauer neu zu laufen beginne, sei nicht »das letzte Wort«. Das Bundesarbeitsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und es dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. (BAG 9 AZR 364/23) – vom 01.10.2024