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Rechtstipp: Lehnt ein Lehrer die Maske beharrlich ab, dann kann er gleich ganz nach Hause gehen
Ein Lehrer, der es ablehnt, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz als Mittel gegen die Verbreitung des Coronavirus zu tragen, kann sich nicht gegen eine außerordentliche Kündigung wehren. Hat er deswegen bereits eine Abmahnung kassiert und beharrt er auf seiner Vorstellung (in einer E-Mail an die Schulelternsprecherin führte er aus, er sei "der Meinung, dass diese Pflicht eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet"), so ist sein Verhalten ein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch ein aus dem Internet bezogenes Attest eines Arztes aus Österreich, das ihn "aus gesundheitlichen Gründen" vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreie, konnte ihm den Job nicht mehr retten. (LAG Berlin-Brandenburg, 10 Sa 867/21)