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Rechtstipp: Kündigung - Wer (Nach-)Prüfungen schwänzt, fliegt auch als Azubi fristlos

11.08.2022

Legt ein Auszubildender seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor (hier ging es um einen angehenden Sport- und Gesundheitstrainer, der seine Ausbildung in einem Fitness-Studio absolviert), und stellt sich heraus, dass er sich die "AU" deswegen hat ausstellen lassen, um nicht an einer schulischen Nachprüfung teilnehmen zu müssen, so kann ihm fristlos gekündigt werden. Sein Verhalten stelle eine "ganz erhebliche Pflichtverletzung" dar. Es sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, den Auszubildenden bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. (ArG Siegburg, 5 Ca 1849/21)

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