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Rechtstipp: Kündigung - Trinkgelage in Büroräumen des Arbeitgebers bringen das Aus
Ein Außendienstmitarbeiter einer Winzergenossenschaft, der nach einer Weihnachtsfeier am Betriebssitz (hier in Baden-Württemberg) mit einem ortansässigen Kollegen nachts in das Firmengebäude geht (mit Hilfe der Chipkarte des Kollegen) und dort ein Saufgelage veranstaltet, muss die Kündigung hinnehmen. Das gelte auch dann, wenn die beiden am nächsten Tag Reue zeigen, die "Tat" dem Arbeitgeber mitteilen und die (hier 4) Flaschen Wein, die sie aus dem Bestand des Arbeitgebers entnommen haben, nachträglich bezahlen. Haben sie einen Raum verunstaltet (etliche Zigarettenkippen lagen im Mülleimer, eine Mandarine wurde gegen eine Wand geworfen und einer der beiden hatte sich neben der Tür erbrochen), so führt diese "schwere Pflichtverletzung" zur Kündigung. (LAG Düsseldorf, 3 Sa 284/23)