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Rechtstipp: Kündigung - Passgenaue Krankenscheine können gefährlich für den Lohn werden

06.02.2024

Reicht ein Arbeitnehmer, der bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für vier Tage ein, und erhält er daraufhin eine Kündigung, so muss der Arbeitgeber nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist (hier: Ende des Monats) weiter den Lohn bezahlen, wenn der Mitarbeiter sich danach bis zum Ablauf der Frist »krankschreiben« lässt. Der Beweiswert einer solchen Krankschreibung kann erschüttert sein, wenn unmittelbar nach der Kündigung weitere »AU«-Bescheinigungen »zeitlich passgenau« eingereicht werden (hier endete die 1. AU am 6. eines Monats, worauf 2 "Folge-AUs" bis zum Ende des Monats eingereicht wurden.) Das gelte insbesondere dann, wenn der Mann zum Ersten des nächsten Monats wieder gesund ist und eine andere Arbeitsstelle antritt. (BAG, 5 AZR 137/23)

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