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Rechtstipp: Kündigung: Geht's nicht "ordentlich", dann geht's - vielleicht - "außerordentlich...
Kann einem Arbeitnehmer aufgrund von Gesetz, Tarifvertrag oder einer anderen Regelung nicht ordentlich gekündigt werden, so kann der Arbeitgeber im Einzelfall dennoch das Recht haben, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Das allerdings auch nur mit einer "Auslauffrist", die der Frist für eine ordentlichen Kündigung entsprechen muss. Außerdem muss - soll eine solche Kündigung wirksam werden - vom Arbeitgeber schlüssig dargelegt werden, warum eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers am bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich sein soll. Auch muss erklärt werden, warum das Arbeitsverhältnis auch unter geänderten Bedingungen (und gegebenenfalls nach einer Umschulung) nicht sinnvoll fortgesetzt werden kann. (BAG, 2 AZR 357/20)