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Rechtstipp: Kündigung - Einem Justiz-Mitarbeiter muss klar sein, was nach einer Fälschung folgt
Legt ein bei einem Gericht beschäftigter Justizmitarbeiter einen gefälschten Corona-Genesenennachweis vor (anstelle eines zu der Zeit noch nötigen tagesaktuellen negativen Coronatests beziehungsweise Impfnachweises), so muss er die fristlose Kündigung hinnehmen. Es liege ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. "Die Verwendung eines gefälschten Genesenennachweises zur Umgehung der geltenden Nachweispflicht stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten dar". Eine Abmahnung sei nicht erforderlich; einem Justizbeschäftigten müsse klar sein, welche Folgen ein solches Verhalten nach sich zieht. (ArG Berlin, 58 Ca 12302/21)