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Steuertipp: Auch wer nur eingeschränkt tätig ist, der muss Fristen im Blick haben
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Steuertipp: Auch ohne "erste Tätigkeitsstätte" wird die Verpflegungspauschale gekürzt
Rechtstipp: Kündigung - Ein Lehrer mit rechten Tattoos darf links liegen gelassen werden
Ein Lehrer, der - als Quereinsteiger in diesen Beruf - Tätowierungen trägt, die in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden (hier ging es um den in Frakturschrift tätowierten Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie die Symbole "Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“), so lässt das auf eine fehlende Eignung für den Beruf des Lehrers schließen. Dem Mann darf außerordentlich gekündigt werden. Das gelte auch dann, wenn der Lehrer in der Zwischenzeit Änderungen an den Symbolen hat vornehmen lassen. Daraus ließe nicht automatisch auf eine Distanzierung schließen. (LAG Berlin-Brandenburg, 8 Sa 1655/20)