Vorheriger Artikel
Steuertipp: Beiträge für einen Pensionsfonds sind Barlohn
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Reiserecht - Ein schlichtes Nichterscheinen ist kein wirksamer Rücktritt
Rechtstipp: Kündigung - Ein Klaps auf den Po ist kein Kompliment, sondern eine Belästigung
Auch wenn auf einer Betriebsfeier eine ausgelassene Stimmung herrscht, muss eine Arbeitnehmerin es nicht hinnehmen, dass ihr ein Außendienstmitarbeiter einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren Willen festhält. Meldet sie das dem Arbeitgeber, so kann dem Mann wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden. Das gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer bereits wegen "unflätigen Verhaltens" und Alkoholkonsums abgemahnt worden ist. Das Verhalten des Mannes stellte einen "nicht hinnehmbaren Eingriff in die Freiheit der Frau" dar. (ArG Siegburg, 3 Ca 387/24)