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Rechtstipp: Kündigung - Ein Kirchenaustritt darf nicht zum Jobverlust führen

08.02.2024

Arbeitete eine Hebamme jahrelang als Mitglied der Katholischen Kirche in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft (hier ging es um die Caritas), bevor sie kündigt, aus der Kirche austritt und sich selbstständig macht, so darf die Tatsache, dass sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche ist, später nicht dazu führen, nach einer Wiedereinstellung (bei der die Konfession keine Rolle spielte) wegen des Ausritts aus der Kirche die Kündigung zu erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der jedoch nicht entscheiden musste, da der kirchliche Arbeitgeber zuvor einlenkte - und dem Antrag der Hebamme im Rahmen eines Anerkenntnisurteils entsprach. (BAG, 2 AZR 130/21)

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