Rechtstipp: Handy am Lenker - Die Nachfrage zum Wohnort kann diskriminierend sein
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Rechtstipp: Krankenversicherung - Regelmäßiges Essen ist keine Intensivpflege
Auch wenn ein (8-jähriger) Schüler seit der Geburt an einer Störung des Fettstoffwechsels leidet, muss die Krankenkasse keine Intensivpflege während der Schulzeit bezahlen. Denn die Intensivpflege sei schwerstpflegebedürftigen Menschen vorbehalten, die durch den medizinischen Fortschritt außerhalb von Krankenhäusern und Hospizen versorgt werden können. Gibt es in der Schule »Versorgungsdefizite im pädagogisch-erzieherischen Bereich«, so muss die Kasse das nicht ausgleichen. Dass der Junge ausreichend und richtig esse, bei Erbrechen eingegriffen werde und er Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehme, müsse nicht über eine Intensivpflege sichergestellt werden. Das seien Beaufsichtigungen, die in den Bereich der Grundpflege und Betreuung fallen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 383/24 B ER) - vom 23.09.2024