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Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine "Graue Star-OP" kommt nicht "plötzlich"
Leidet eine Frau seit Jahren an einem beginnenden Katarakt ("Grauer Star"), und lässt sie während eines Türkei-Urlaubs in einer Privatklinik eine Linsenoperation an beiden Augen durchführen, so kann sie die Kosten dafür (hier ging es um rund 1.600 €) nicht von ihrer gesetzlichen Krankasse erstattet erhalten. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten könnten nur Notfallbehandlungen übernommen werden. Und auch, wenn die Frau schildert, dass es im Urlaub plötzlich mit den Augen so schlimm geworden sei, dass sie gestürzt ist, weil ihr "schwarz vor Auge" wurde, worauf sie sich spontan für den Eingriff entschied, müssen die Kosten nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Der Anspruch scheitere schon daran, weil sie sich in einer Privatklinik als Privatpatientin behandeln ließ. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 196/23)