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Steuertipp: Welche Kinderbetreuungskosten erkennt das Finanzamt an?
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Rechtstipp: Auto-/Fahrradunfall - Weicht niemand aus, wird ein Schaden geteilt
Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine Abnehmspritze wird nicht bezahlt
Eine Frau kann von ihrer (gesetzlichen) Krankenversicherung nicht verlangen, dass sie ihr eine so genannte Abnehmspritze bezahlt. Handelt es sich bei der Spritze um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein "Lifestyle-Produkt", so ist die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Die gesetzliche Krankenversicherung müsse "nicht für alles leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist". (SG Mainz, S 7 KR 76/24) - vom 16.06.2025