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Rechtstipp: Krankenversicherung - Ein "Neurostimulations-Anzug" wird nicht bezahlt

10.07.2025

Eine (hier: 44jährige) Frau, die seit mehr als 20 Jahren an Multipler Sklerose leidet, kann gegen ihre gesetzliche Krankenkasse nicht durchsetzen, dass diese einen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug (zur Aktivierung der geschwächten Muskulatur) bezahlt. Wird ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, und beschafft sie sich den Anzug aus eigenen Mitteln (sie musste 8.700 € aufbringen), so kann sie das Geld später nicht erfolgreich gegen die Kasse einklagen. Das gelte auch dann, wenn sie positive persönliche Erfahrungen mit dem Produkt hat und auch erste Studien »sekundäre Effekte für ein gesteigertes allgemeines Wohlbefinden sowie eine Verbesserung der Schlafqualität« belegen. Hat das Produkt jedoch noch nicht das gesetzlich vorgesehene Bewertungsverfahren durchlaufen, so ist der Anzug lediglich als Hilfsmittel zur Krankenbehandlung einzustufen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 315/24) - vom 14.05.2025

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