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Rechtstipp: Krankenversicherung - Cannabispräparate müssen nicht übernommen werden
Leidet ein (27-jähriger) Mann an einem chronischen Schmerzsyndrom (insbesondere im unteren Rückenbereich mit Ausstrahlungen in beide Beine), und hat sein Arzt ihm ein Mundspray per Privatrezept verordnet, das Cannabisextrakte enthält (und im Gegensatz zu den bislang verschriebenen Medikamenten eine deutliche Schmerzlinderung erreicht), so muss die gesetzliche Krankenversicherung des Mannes dieses Präparat nicht bezahlen. Stellt sich heraus, dass noch nicht alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (unter anderem aktivierendes Training oder eine psychotherapeutische Mitbehandlung), so muss die Kasse das Medizinal-Cannabis nicht bezahlen. Die Versorgung mit Cannabisarzneien komme nur ausnahmsweise in Betracht - und unter "engen Voraussetzungen". (SG Karlsruhe, S 15 KR 2520/20)