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Steuertipp: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung
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Steuertipp: Sachsen - Feststellung der Grundstückswerte ist rechtmäßig
Rechtstipp: Krankenversicherung - Auch nur eine Stunde in einer "Stroke Unit" ist "stationär"
Wird ein Mann in ein Krankenhaus gebracht, wo er auf einer so genannten Stroke Unit (Schlaganfall-Station) untersucht und "umfangreich diagnostisch" behandelt wird, so kann die Klinik diese Behandlung als "stationär" mit der Krankenversicherung des Mannes abrechnen. Das gelte auch dann, wenn sehr schnell klar geworden ist, dass der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt werden musste, was nach knapp einer Stunde dann auch geschah. Eine derartige Behandlung (was im Übrigen auch für so genannte Schockräume gelte) könne ambulant nicht in gleicher Weise verfügbar sein. (BSG, B 1 KR 15/22 R)