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Rechtstipp: Krankenversicherung - Auch ein teures Nahrungsergänzungsmittel wird nicht zur Arznei

02.03.2022

Gibt eine Frau an, dass sie ohne ein bestimmtes Präparat nahezu keine Nahrung zu sich nehmen kann, da sie an einer Intoleranz gegenüber Histamin leidet, so muss ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen, wenn es sich dabei lediglich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt - und nicht um eine anerkannte Arznei. In dem konkreten Fall vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ging es um so genannte Daosin-Kapseln, ohne die die Frau beim Essen Herzrasen, Übelkeit, Schmerzen und Schwitzen bekäme. Die Arzneimittelrichtlinien seien da eindeutig: Lebensmittel als Ergänzungen müssen nicht bezahlt werden. Das gelte auch dann, wenn das Präparat sehr teuer ist und die Frau dadurch wirtschaftlich belastet wird. (LSG Niedersachsen/Bremen, L 16 KR 113/21)

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